Wissen / Artikel

BFSG 2025: Muss meine Website barrierefrei sein?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Seitdem kursieren viele Halbwahrheiten: Mal heisst es, jede Website muesse jetzt barrierefrei sein, mal werde sowieso nichts kontrolliert. Beides ist falsch. Hier findest du eine ehrliche Einordnung, ob dich die Pflicht betrifft, bis wann und was du konkret tun solltest.

Worum geht es beim BFSG ueberhaupt?

Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen dazu, diese barrierefrei anzubieten. Anders als das schon laenger bestehende Recht fuer oeffentliche Stellen (BITV 2.0) richtet sich das BFSG vor allem an private Unternehmen. Eine Website oder App ist im Sinne des Gesetzes barrierefrei, wenn sie wahrnehmbar, bedienbar, verstaendlich und robust ist - also auch fuer Menschen mit Seh-, Hoer-, motorischen oder kognitiven Einschraenkungen nutzbar bleibt.

Wen betrifft die Pflicht - und wen nicht?

Das BFSG gilt nicht pauschal fuer jede Website. Betroffen bist du vor allem, wenn du elektronische Dienstleistungen im Verbrauchergeschaeft (B2C) anbietest. Dazu zaehlen zum Beispiel:

Eine reine Firmen-Visitenkarten-Website ohne Shop, ohne Online-Vertragsabschluss und ohne interaktive Dienstleistung faellt in vielen Faellen nicht direkt unter das BFSG. Das ist die ehrliche Antwort, die du selten hoerst: Wenn deine Website nur Leistungen vorstellt und ein Kontaktformular hat, bist du oft nicht zwingend in der Pflicht.

Die Ausnahme fuer Kleinstunternehmen

Wichtig: Fuer Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme fuer Kleinstunternehmen. Das sind Betriebe mit weniger als 10 Beschaeftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von hoechstens 2 Millionen Euro. Bietest du eine Dienstleistung an und liegst unter diesen Schwellen, bist du von der Pflicht befreit.

Aber Vorsicht vor einem haeufigen Irrtum: Diese Ausnahme gilt nur fuer Dienstleistungen, nicht fuer Produkte. Wer also physische oder digitale Produkte herstellt oder in Verkehr bringt, kann sich nicht auf die Kleinstunternehmer-Regel berufen. Im Zweifel solltest du genau pruefen lassen, ob dein Angebot rechtlich als Produkt oder als Dienstleistung gilt.

Welche Fristen gelten?

Die zentrale Frist war der 28. Juni 2025 - seitdem ist das Gesetz in Kraft. Fuer Dienstleistungsvertraege, die vor diesem Stichtag geschlossen wurden, gibt es eine Uebergangsfrist bis zum 28. Juni 2030. Wer also bereits laufende Vertraege ueber Selbstbedienungsterminals oder aehnliche Systeme hat, bekommt etwas Luft. Fuer neue Websites und Dienste gibt es diese Schonzeit aber nicht. Wenn du betroffen bist, gilt die Pflicht jetzt.

Was passiert bei Verstoessen?

Die Marktueberwachung liegt bei den Laendern. Bei Verstoessen drohen Anordnungen zur Nachbesserung, im schlimmsten Fall die Untersagung der Dienstleistung und Bussgelder bis 100.000 Euro. Mindestens so relevant ist die Praxis: Verbaende und Mitbewerber koennen abmahnen, und eine nicht barrierefreie Website kostet dich schlicht Kunden, die nicht bestellen koennen.

Was musst du konkret tun?

Der praktische Massstab ist die WCAG 2.1 auf Level AA, technisch verankert in der Norm EN 301 549. Das klingt sperrig, laeuft aber auf nachvollziehbare Punkte hinaus:

Ein ehrlicher Hinweis: Sogenannte Overlay-Tools (ein eingebundenes Skript, das angeblich automatisch alles barrierefrei macht) loesen das Problem in der Regel nicht und stehen fachlich stark in der Kritik. Echte Barrierefreiheit entsteht im Code und im Design, nicht durch ein nachtraegliches Plugin.

Wie du den Status pruefst

Bevor du Geld in einen Umbau steckst, lohnt sich eine ehrliche Bestandsaufnahme. Ein automatischer Scan deckt einen Teil der Probleme schon auf - etwa fehlende Alt-Texte, schwache Kontraste oder kaputte Strukturen. Genau dafuer betreiben wir selbst einen Barrierefreiheits-Scanner als eine von sieben eigenen Marken in Produktion. Ein Scan ersetzt keine vollstaendige manuelle Pruefung, gibt dir aber eine belastbare Grundlage, um zu entscheiden, ob und wie dringend du handeln musst.

Die ehrliche Zusammenfassung

Nicht jede Website muss durch das BFSG barrierefrei werden. Betroffen bist du vor allem bei B2C-Onlineshops und digitalen Diensten - es sei denn, du faellst als Kleinstunternehmen unter die Dienstleistungs-Ausnahme. Bist du betroffen, gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025 ohne Schonfrist. Und selbst wenn du formal nicht musst: Eine barrierefreie Website ist technisch sauberer, besser auffindbar bei Google und fuer mehr Menschen nutzbar. Das zahlt sich unabhaengig vom Gesetz aus.

Brauchst du selbst eine Website, ein Tool oder eine SaaS?

Wir bauen sie zum Festpreis - vom Team, das sieben eigene Marken live betreibt. Klarer Scope, klarer Preis, klarer Zeitrahmen.

Projekt startenLeistungen & Preise